F A L L S T R I C K E
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B a u o d e r K a u f e i n e s H a u s e s
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Eine lückenhafte Baubeschreibung oder fehlende Versicherungen – es gibt
einige Punkte, auf die Sie achten müssen, wenn Sie bauen oder kaufen. Gar
nicht so ohne, ein Grundstücks- oder Hauskauf, geschweige denn der Bau
eines Hauses. Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages
gründlich mit Inhalt und Objekt. Immerhin handelt es sich um die wichtigste
finanzielle Entscheidung im Leben.
Absicherungen
Als Bauherr sollten Sie sich bereits in der Bauphase gut absichern.
Fehlende Versicherungen
Die Bauleistungsversicherung haftet für Schäden durch Hagel, Frost, Sturm,
Hochwasser, Konstruktionsfehler und Vandalismus auf der Baustelle. Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Dritter sich auf der
Baustelle verletzt.
Lückenhafte Baubeschreibung
Wer direkt vom Bauträger kauft, prüft penibel die Baubeschreibung. Überlegen Sie
sich schon vor Vertragsabschluss, wie Sie Haus oder Wohnung ausstatten
möchten. Sonderwünsche halten Sie im Vertrag fest. Spätere Änderungen kosten.
Erschließungskosten
Bestehen Sie auf einer Vereinbarung im Vertrag, wer die Erschließungskosten
trägt. Beitragspflichtig ist, wer im Grundbuch eingetragen ist, wenn der
Beitragsbescheid der Gemeinde ins Haus flattert.
Hilfe durch Profis
Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder einen Bauvertrag abschließen, lassen Sie sich
von Fachleuten beraten. Nützliche Anlaufstellen: Verband privater Bauherren mit
bundesweiten Beratungsstellen:
(Ruf 030-278 90 10, Fax 030-278 90 111, www.vpb.de), Bauherren-Schutzbund,
(Ruf 030-31 28 001, Fax 030-31 50 72 11, www.bsb-ev.de), zur Verbraucherberatung
Ihrer Region gelangen Sie via www.vzbv.de oder www.baufoerderer.de
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Verträge und falsche Beratung
Alle Vereinbarungen sollten im Vertrag stehen, sonst ist er ungültig.
Falsche Hilfestellung
Angaben ungenau: Schätzt ein Makler den Verkehrswert eines Grundstücks falsch,
kann er vom Verkäufer zur Kasse gebeten werden. Er haftet für die Differenz
zwischen erzieltem und erzielbarem Marktpreis (OLG Schleswig, Az. 14 U 136/99).
Auch der, der ein unrichtiges Verkehrswertgutachten erstellt hat, haftet (BGH, Az.
X ZR 244/00). Behauptet der Makler vor dem Notar, dass die Finanzierung
gesichert sei, obwohl dies nicht stimmt, ist er schadenersatzpflichtig (OLG
Düsseldorf, Az. 7 U 123/99).
Falschberatung: Anwälte und Steuerberater haften, wenn sie Fristen versäumen.
Aber auch, wenn sie falsche Gestaltungshinweise geben oder ungünstige
Vertragsklauseln vorschlagen. Der Notar kann zur Verantwortung gezogen
werden, wenn er einen Vertrag mit unwirksamen Regelungen beurkundet oder die
Abwicklung eines von ihm aufgesetzten Vertrags unzureichend überwacht hat. Hat
der Notar die Kaufpreisrate für ein Grundstück zu früh fällig gestellt, muss er die
zusätzlichen Finanzierungskosten seines Klienten ersetzen (Bundesgerichtshof,
Az. IX ZR 266/00). Verträge und falsche Beratung
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Quelle: http://www.haus.de