F A L L S T R I C K E

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B a u   o d e r  K a u f   e i n e s   H a u s e s
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Eine lückenhafte Baubeschreibung oder fehlende Versicherungen – es gibt

einige Punkte, auf die Sie achten müssen, wenn Sie bauen oder kaufen. Gar

nicht so ohne, ein Grundstücks- oder Hauskauf, geschweige denn der Bau

eines Hauses. Unser Tipp: Beschäftigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages

gründlich mit Inhalt und Objekt. Immerhin handelt es sich um die wichtigste

finanzielle Entscheidung im Leben.


Absicherungen

Als Bauherr sollten Sie sich bereits in der Bauphase gut absichern.

Fehlende Versicherungen

Die Bauleistungsversicherung haftet für Schäden durch Hagel, Frost, Sturm,

Hochwasser, Konstruktionsfehler und Vandalismus auf der Baustelle. Die

Bauherrenhaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Dritter sich auf der

Baustelle verletzt.

Lückenhafte Baubeschreibung

Wer direkt vom Bauträger kauft, prüft penibel die Baubeschreibung. Überlegen Sie

sich schon vor Vertragsabschluss, wie Sie Haus oder Wohnung ausstatten

möchten. Sonderwünsche halten Sie im Vertrag fest. Spätere Änderungen kosten.

Erschließungskosten

Bestehen Sie auf einer Vereinbarung im Vertrag, wer die Erschließungskosten

trägt. Beitragspflichtig ist, wer im Grundbuch eingetragen ist, wenn der

Beitragsbescheid der Gemeinde ins Haus flattert.

Hilfe durch Profis

Bevor Sie eine Immobilie kaufen oder einen Bauvertrag abschließen, lassen Sie sich

von Fachleuten beraten. Nützliche Anlaufstellen: Verband privater Bauherren mit

bundesweiten Beratungsstellen:

(Ruf 030-278 90 10, Fax 030-278 90 111, www.vpb.de), Bauherren-Schutzbund,

(Ruf 030-31 28 001, Fax 030-31 50 72 11, www.bsb-ev.de), zur Verbraucherberatung

Ihrer Region gelangen Sie via www.vzbv.de oder www.baufoerderer.de

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Verträge und falsche Beratung

Alle Vereinbarungen sollten im Vertrag stehen, sonst ist er ungültig.


Falsche Hilfestellung

Angaben ungenau: Schätzt ein Makler den Verkehrswert eines Grundstücks falsch,

kann er vom Verkäufer zur Kasse gebeten werden. Er haftet für die Differenz

zwischen erzieltem und erzielbarem Marktpreis (OLG Schleswig, Az. 14 U 136/99).

Auch der, der ein unrichtiges Verkehrswertgutachten erstellt hat, haftet (BGH, Az.

X ZR 244/00). Behauptet der Makler vor dem Notar, dass die Finanzierung

gesichert sei, obwohl dies nicht stimmt, ist er schadenersatzpflichtig (OLG

Düsseldorf, Az. 7 U 123/99).

Falschberatung: Anwälte und Steuerberater haften, wenn sie Fristen versäumen.

Aber auch, wenn sie falsche Gestaltungshinweise geben oder ungünstige

Vertragsklauseln vorschlagen. Der Notar kann zur Verantwortung gezogen

werden, wenn er einen Vertrag mit unwirksamen Regelungen beurkundet oder die

Abwicklung eines von ihm aufgesetzten Vertrags unzureichend überwacht hat. Hat

der Notar die Kaufpreisrate für ein Grundstück zu früh fällig gestellt, muss er die

zusätzlichen Finanzierungskosten seines Klienten ersetzen (Bundesgerichtshof,

Az. IX ZR 266/00). Verträge und falsche Beratung

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Quelle: http://www.haus.de