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B A U A N T R A G
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     Erstellung und Einreichung von Bauanträgen nach
§ 71 (4) LBO S-H


Der Bauantrag ist der förmliche schriftlich einzureichende Antrag auf die Ausführung eines

genehmigungspflichtigen Bauvorhabens.


Hierbei sind die in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlichen Bauantragsformulare in

dreifacher Ausfertigung, sowie die notwendigen Planungsunterlagen (Bauvorlagen) bei den

zuständigen Genehmigungsbehörden (Bauaufsichtsbehörden, zum Teil auch die einzelnen

Gemeinden) einzureichen. Antragsunterlagen sind im Buchhandel erhältlich oder

werden durch den Architekten (Entwurfsverfasser) zur Verfügung gestellt.Es muss auf die

Vollständigkeit der Unterlagen geachtet werden, ansonsten besteht die

Möglichkeit, dass die Baugenehmigungsbehörden unvollständig abgegebene Bauanträge

zurückweisen, beziehungsweise die Nachforderung von Unterlagen verlangen kann, was zu

erheblichem Zeitverzug beim bauvorhaben führen kann.


Die Bearbeitung der Antragsunterlagen erfolgt zumeist erst, wenn sämtliche geforderten


Unterlagen vollständig bei der Genehmigungsbehörde vorliegen!


Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Bauantrags bei genehmigungsfreien Bauvor-

haben, diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen näher bezeichnet.


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Allgemein notwendige Unterlagen eines Bauantrages

(nähere Auskunft erteilen die Genehmigungsbehörden)

Bauzeichnungen

Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im 

Maßstab 1/100 (1 cm entspricht 1 m)

Bauantrag

Ausgefüllter Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen

Lageplan

Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1/1000 (1 cm entspricht 10 m)

Dieser ist beim zuständigen Katasteramt erhältlich. Es sind in der Regel ein

beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen.

Baubeschreibung

Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei

gewerblichen Baumaßnahmen). Durch die Baubeschreibung wird das

Vorhaben in seinen technischen Einzelheiten, durch die Angabe von

verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen, erläutert. 

Berechnungen

Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes

der Grundflächenzahl (GRZ) der Geschossflächenzahl (GFZ)

der Wohnfläche oder Nutzfläche Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten 

Technische Nachweise

Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis sowie

gegebenenfalls der Schallschutznachweis. Diese können zumeist auch im

Laufe des Genehmigungsverfahrens nachgereicht werden, bzw. sind bei

bestimmten Baumaßnahmen nicht erforderlich.

Betriebsbeschreibung

Bei gewerblichen Bauvorhaben mit Beschreibung und Darstellung  

der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsablauf die Anzahl der Beschäftigten

usw. enthalten.

Entwässerungsplan

Zeichnerische Darstellung der Abwasser- und Niederschlagswasser-

beseitigung.


Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis,

Detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sowie die

Prüfstatik sein.

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Quelle: http://www.baulexikon.de/