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B A U A N T R A G
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■ Erstellung und Einreichung von Bauanträgen nach § 71 (4) LBO S-H
Der Bauantrag ist der förmliche schriftlich einzureichende Antrag auf die Ausführung eines
genehmigungspflichtigen Bauvorhabens.
Hierbei sind die in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlichen Bauantragsformulare in
dreifacher Ausfertigung, sowie die notwendigen Planungsunterlagen (Bauvorlagen) bei den
zuständigen Genehmigungsbehörden (Bauaufsichtsbehörden, zum Teil auch die einzelnen
Gemeinden) einzureichen. Antragsunterlagen sind im Buchhandel erhältlich oder
werden durch den Architekten (Entwurfsverfasser) zur Verfügung gestellt.Es muss auf die
Vollständigkeit der Unterlagen geachtet werden, ansonsten besteht die
zurückweisen, beziehungsweise die Nachforderung von Unterlagen verlangen kann, was zu
erheblichem Zeitverzug beim bauvorhaben führen kann.
Die Bearbeitung der Antragsunterlagen erfolgt zumeist erst, wenn sämtliche geforderten
Unterlagen vollständig bei der Genehmigungsbehörde vorliegen!
Nicht erforderlich ist die Einreichung eines Bauantrags bei genehmigungsfreien Bauvor-
haben, diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen näher bezeichnet.
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Allgemein
notwendige Unterlagen eines Bauantrages
(nähere Auskunft erteilen die Genehmigungsbehörden)
Bauzeichnungen
Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme
im
Maßstab 1/100 (1 cm entspricht 1 m) Bauantrag
Ausgefüllter Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen Lageplan
Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1/1000 (1 cm entspricht 10 m)
Dieser ist beim zuständigen Katasteramt erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei
unbeglaubigte Exemplare vorzulegen. Baubeschreibung
Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen
Baumaßnahmen). Durch die Baubeschreibung wird das Vorhaben in seinen
technischen Einzelheiten, durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen,
erläutert. Berechnungen
Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes
der Grundflächenzahl (GRZ) der Geschossflächenzahl (GFZ)
der Wohnfläche oder Nutzfläche Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten Technische
Nachweise Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis
sowie gegebenenfalls der Schallschutznachweis. Diese können zumeist auch im Laufe des Genehmigungsverfahrens nachgereicht
werden, bzw. sind bei bestimmten Baumaßnahmen nicht erforderlich. Betriebsbeschreibung
Bei gewerblichen Bauvorhaben
mit Beschreibung und Darstellung
der Tätigkeit
des Betriebes der Betriebsablauf die Anzahl der Beschäftigten usw.
enthalten. Entwässerungsplan
Zeichnerische Darstellung der Abwasser- und Niederschlagswasser- beseitigung. Eventuell notwendige weitere
Unterlagen können der Brandschutznachweis, Detaillierte
technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sowie die Prüfstatik sein.
Quelle:
http://www.baulexikon.de/